Insbesondere bei der Erstellung von Lohnabrechnungen müssen sich ständig ändernde Gesetzesvorschriften beachtet werden. Wir halten uns für Sie auf dem Laufenden, damit Ihre Arbeitnehmer immer korrekt abgerechnete Löhne und Gehälter pünktlich ausbezahlt bekommen und übernehmen für Sie sämtliche Arbeiten, z. B.:
  • Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Baulohn
  • An- und Abmeldungen Ihrer Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern
  • An- und Abmeldungen Ihrer geringfügig Beschäftigten bei der Bundesknappschaft
  • Erstellen von Bescheinigungen und Anträgen für Ihre Arbeitnehmer
  • Fristgerechte und elektronische Übermittlung der Krankenkassen-Beitragsnachweise und Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Begleitung von Lohnsteuer-Prüfungen durch die Finanzbehörde
  • Begleitung von Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger
  • Erteilung von Auskünften im Bereich des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts
Gern informieren wir Sie ausführlich im Rahmen eines kostenlosen Kennenlern-Gesprächs. Rufen Sie uns einfach an unter Tel. (0 54 51) 9 80 29-0 oder per E-Mail an info@keller-sickmann.de. Wir freuen uns auf Sie!

Gute Mitarbeiter muss man pflegen!