Wir pruefen, ob die Kasse stimmt!

Wesentlicher Zweck des Jahresabschlusses ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens zum Bilanzstichtag zu geben. Diese Informationen sind auch die Basis für künftige Entscheidungen Ihres Unternehmens. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird aber auch von Gläubigern, insbesondere von Banken für die Kreditvergabe, herangezogen. Unser Dienstleistungsangebot bei der Erstellung von Jahresabschlüssen umfasst unter anderem folgende Leistungen:
  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften aufgrund der von uns in Ihrem Auftrag erstellten oder aus Ihrer selbst oder anderweitig geführten Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Erstellen von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellen von Anlagenverzeichnissen
  • Vorjahresvergleiche und vorausschauende Berechnungen
  • Erstellen von betrieblichen Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt, Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung)
Gern informieren wir Sie ausführlich im Rahmen eines kostenlosen Kennenlern-Gesprächs. Rufen Sie uns einfach an unter Tel. (0 54 51) 9 80 29-0 oder per E-Mail an info@keller-sickmann.de. Wir freuen uns auf Sie!